Rechtsprechung
LAG Hessen, 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 99 BetrVG, Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingruppierung eines Konstruktionstechnikers in der Metall- und Elektroindustrie; Abgrenzung der Tarifbegriffe Aufgabengebiet und Aufgabenbereich; Beschwerde des Betriebsrats gegen Zustimmungsersetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung eines Konstruktionstechnikers in der Metall- und Elektroindustrie; Abgrenzung der Tarifbegriffe Aufgabengebiet und Aufgabenbereich; unbegründete Beschwerde des Betriebsrats gegen Zustimmungsersetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 07.10.2009 - 2 BV 3/09
- LAG Hessen, 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2007 - 9 TaBV 14/07
Eingruppierung - Entgeltrahmen-Abkommen für die Metall- und Elektroindustrie …
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10
Ein Aufgabenbereich umfasst demgegenüber verschiedene Arbeitsaufgaben, die sich nicht alle sachlich zusammenfassen lassen (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 31. Mai 2007 - 9 TaBV 14/07 - Rn. 110, zitiert nach Juris).Aus dieser Abstufung ergibt sich, dass die Differenzierung der Entgeltgruppen zunächst an die unterschiedlich ausgestaltete Komplexität der Arbeitsplatzanforderungen anknüpft (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 31. Mai 2007 - 9 TaBV 14/07 - Rn. 108, zitiert nach Juris).
Eine weitere Steigerung der Komplexität stellt dann einen Aufgabenbereich dar (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 31. Mai 2007 - 9 TaBV 14/07 - Rn. 110, zitiert nach Juris).
- BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05
Eingruppierung - Reiseverkehrskauffrau - Besitzstandsklausel
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10
Dabei ist unerheblich, ob die Vergütungsordnung kraft Tarifbindung wirkt, auf einer Betriebsvereinbarung beruht, aufgrund einzeltarifvertragliche Vereinbarungen allgemein im Betrieb zur Anwendung kommt oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen wurde (vgl. z. B. BAG 02. August 2006 - 10 ABR 48/05 - Rn. 21, zitiert nach Juris).Letztlich ist der Auslegung Vorzug zu geben, die bei einem unbefangenen Durchlesen der Regelung als näherliegend erscheint und folglich von den Normadressaten typischerweise als maßgeblich empfunden wird (…vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17 Ls. m.w.N. zitiert nach Juris; BAG 02. August 2006 - 10 ABR 48/05 - Rn. 50, zitiert nach Juris).
- BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99
Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10
Der Betriebsrat kann dann innerhalb einer Woche weitere, sich aus der nachgeschobenen Unterrichtung ergebende Zustimmungsverweigerungsgründe geltend machen (vgl. BAG 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - Rn. 17, zitiert nach Juris;… BAG 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 -Rn. 27, zitiert nach Juris).
- BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08
Anspruch auf Strukturausgleich
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10
Letztlich ist der Auslegung Vorzug zu geben, die bei einem unbefangenen Durchlesen der Regelung als näherliegend erscheint und folglich von den Normadressaten typischerweise als maßgeblich empfunden wird (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17 Ls. m.w.N. zitiert nach Juris;… BAG 02. August 2006 - 10 ABR 48/05 - Rn. 50, zitiert nach Juris). - BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05
Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10
Er hat innerhalb der in § 3 (3) Abs. 1 S. 1 ERA - ETV zulässigerweise auf drei Wochen verlängerten Widerspruchsfrist (vgl. BAG 03. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 21, zitiert nach Juris) mit Schreiben vom 21. März 2006 widersprochen. - BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 58/93
Mitbestimmung bei Eingruppierung
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10
Für weitergehende Angaben besteht schon deshalb keine Veranlassung, weil im Zustimmungsersetzungsverfahren lediglich die vom Arbeitgeber angestrebte Eingruppierung geprüft wird (vgl. BAG 03. Mai 1994 - 1 ABR 58/93 - BAGE 77, 1 ff., zu B II 2 b, c der Gründe), nicht aber die Ansicht des Betriebsrats über die zutreffende Eingruppierung des Arbeitnehmers. - BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99
Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der …
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10
Für die Annahme einer Zustimmungsverweigerung gem. § 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG ist dies ausreichend, weil der Betriebsrat der beabsichtigten Eingruppierung mit der Begründung entgegentritt, dass sie gegen den bei der Arbeitgeberin geltenden Tarifvertrag verstoße, weil sie zu niedrig ist (vgl. BAG 27. Juni 1999 - 1 ABR 36/99 - Rn. 46, zitiert nach Juris). - BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93
Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung …
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10
Der Betriebsrat kann dann innerhalb einer Woche weitere, sich aus der nachgeschobenen Unterrichtung ergebende Zustimmungsverweigerungsgründe geltend machen (…vgl. BAG 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - Rn. 17, zitiert nach Juris; BAG 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 -Rn. 27, zitiert nach Juris). - BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
Eingruppierung eines technischen Angestellten
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10
dd) Da die Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 9 zwischen den Betriebsparteien außer Streit steht, ist bzgl. der übrigen Merkmale lediglich eine pauschale Überprüfung geboten (vgl. BAG 09. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76/90 zu II 1 d der Gründe; BAG 25. November 2003 - 4 AZR 695/02 - Rn. 51, zitiert nach Juris). - BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung aufgrund geänderter tariflicher …
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10
Für die Arbeitgeberin bestand kein Zweifel, worauf sich die Zustimmungsverweigerung stützte (vgl. BAG 12. Januar 1993 - 1 ABR 42/92 - Rn. 47, zitiert nach Juris). - BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 301/93
Fallgruppenaufstieg; Anrechnung von Teilzeitbeschäftigung
- LAG Düsseldorf, 04.03.2011 - 6 Sa 858/10
Zulässigkeit der Berufung bei verdeckter Klagehäufung; Eingruppierung in die …
Der Aufgabenbereich ist eine Steigerungsform des Aufgabengebiets bezüglich der Komplexität der Anforderungen (ebenso Hess. LAG v. 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10 - n. v., zitiert nach juris, Rn. 66;… Hess. LAG v. 27.05.2010 - 5 TaBV 42/09 - n. v., zitiert nach juris, Rn. 70).Eine bestimmte Anzahl von Aufgaben für eine bestimmte Entgeltgruppe zu fordern wäre weder sachgerecht noch praktikabel (ebenso Hess. LAG v. 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10 -, Rn. 69, für die Abgrenzung von E 10 zu E 11).
Das erforderliche zusätzliche Kriterium besteht darin, darauf abzustellen, inwieweit Aufgaben sachlich zusammenhängen (…ähnlich LAG Rheinland-Pfalz v. 31.05.2007 - 9 TaBV 14/07 - n. v., zitiert nach juris, Rn. 110; LAG v. 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10 - n. v., zitiert nach juris, Rn. 66).
Aufgaben ohne sachlichen Zusammenhang stellen nämlich komplexere Anforderungen als zusammenhängende Aufgaben (vgl. Hess. LAG v. 12.08.2010 a. a. O., Rn. 66).
Eine Erweiterung des Aufgabengebiets im Sinne der Entgeltgruppe E 9 liegt danach vor, wenn über die Kerntätigkeiten des Aufgabengebiets hinausgehende Aufgaben erledigt werden (Hess. LAG v. 12.08.2010 a. a. O., Rn. 69).
Andernfalls könnte dies dazu führen, dass die Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit je nach Organisation des Betriebes differiert (insoweit wohl a. A.: Hess. LAG v. 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10 - Rn. 69 und v. 27.05.2010 - 5 TaBV 42/09 - Rn. 71 n.v., jeweils zitiert nach juris, Rn.).
- LAG Hessen, 08.10.2014 - 6 Sa 1560/13
Eingruppierung eines Back-Orders Specialist Aftersales Europa nach dem …
Nach der Rechtsprechung des Hessischen Landesarbeitsgerichts ( Entscheidung vom 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10 - veröffentlicht in juris ) sei für die Abgrenzung des Aufgabengebietes vom Aufgabenbereich entscheidend, inwieweit verschiedene Aufgaben erledigt werden, die sich gemessen an fachlichen und/oder organisatorischen Kriterien sachlich zusammenfassen lassen.Die arbeitsgerichtliche Entscheidung basiere auf der aktuellen Rechtsprechung des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Form der Entscheidung vom 12. August 2010 - 5 TaBV 25/10 -.
Insoweit wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf den Beschluss der Kammer 5 des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 12. August 2010 - 5 TaBV 25/10 - verwiesen.